Ersatzbaustoff­verordnung (EBV)

Zum 01. August 2023 ist die Ersatzbaustoff­­verordnung (EBV) in Kraft getreten, wodurch sich zahlreiche Änderungen im Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken ergeben haben. Unter anderem wurden verbindliche Einbauweisen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und den verwendeten Materialklassen festgelegt. Hierzu stellen wir Ihnen nachfolgend die Tabellen mit den Einbauweisen zur Verfügung.

Einbauweisen für Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1)
gemäß Ersatzbaustoffverordnung, Anlage 2, Tabelle 1

Darüber hinaus steht Ihnen nachfolgend der aktuelle Prüfbericht zum Download zur Verfügung.
Der Prüfbericht ist ausschließlich in Verbindung mit einem aktuellen Wiegeschein der Wilhelm Barking GmbH gültig!

Für Rückfragen zur Ersatzbaustoffverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: 19.03.2024
Alle Angaben ohne Gewähr!

AUSZUG AUS UNSEREN REFERENZEN