Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Zum 01. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten, wodurch sich zahlreiche Änderungen im Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken ergeben haben. Unter anderem wurden verbindliche Einbauweisen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und den verwendeten Materialklassen festgelegt. Hierzu stellen wir Ihnen nachfolgend die Tabellen mit den Einbauweisen zur Verfügung.
Für Rückfragen zur Ersatzbaustoffverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: 19.03.2024
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